Rechtsprechung
BGH, 12.11.2009 - V ZB 81/09 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründung schutzwürdigen Vertrauens für einen Rechtsanwalt durch eine der klaren Rechtslage widersprechende Auskunft der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs; Verzicht auf eine "Vorabübersendung" von Anlagen per Fax i.R. einer Prozesskostenhilfebewilligung
- Judicialis
ZPO § 117 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 117 Abs. 1 S. 1
Begründung schutzwürdigen Vertrauens für einen Rechtsanwalt durch eine der klaren Rechtslage widersprechende Auskunft der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs; Verzicht auf eine "Vorabübersendung" von Anlagen per Fax i.R. einer Prozesskostenhilfebewilligung - rechtsportal.de
ZPO § 117 Abs. 1 S. 1
Begründung schutzwürdigen Vertrauens für einen Rechtsanwalt durch eine der klaren Rechtslage widersprechende Auskunft der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs; Verzicht auf eine "Vorabübersendung" von Anlagen per Fax i.R. einer Prozesskostenhilfebewilligung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Vaihingen/Enz, 19.01.2009 - K 119/05
- LG Heilbronn, 24.04.2009 - 1 T 98/09
- BGH, 01.10.2009 - V ZB 81/09
- BGH, 12.11.2009 - V ZB 81/09 (1)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 12.11.2009 - V ZB 81/09
Es ist seit langem geklärt, dass ein Beteiligter mit einer Prozesskostenhilfebewilligung nur rechnen kann, wenn er innerhalb der zu wahrenden Frist auch die von § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO geforderten Belege beifügt (vgl. nur BGHZ 148, 66, 69; BGH, Beschl. v. 6. Juli 2006, IX ZA 10/06, FamRZ 2006, 1522 f.;… Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 233 Rdn. 23 m.w.N.). - BGH, 06.07.2006 - IX ZA 10/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist und …
Auszug aus BGH, 12.11.2009 - V ZB 81/09
Es ist seit langem geklärt, dass ein Beteiligter mit einer Prozesskostenhilfebewilligung nur rechnen kann, wenn er innerhalb der zu wahrenden Frist auch die von § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO geforderten Belege beifügt (vgl. nur BGHZ 148, 66, 69; BGH, Beschl. v. 6. Juli 2006, IX ZA 10/06, FamRZ 2006, 1522 f.;… Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 233 Rdn. 23 m.w.N.).